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Änderungen beim Kinderkrankengeld

Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 06.03.2013


Keine Abstriche bei Extra-Leistungen Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu Beginn des Jahres 2015 wurde die Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes neu geregelt. Darauf macht die IKK classic aufmerksam. Ab sofort beträgt das Kinderpflegekrankengeld grundsätzlich 90 Prozent des während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

„Bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) innerhalb des letzten Jahres vor der Freistellung beträgt das Kinderpflegekrankengeld sogar volle 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts“, so Andrea Ludolph von der IKK classic. „Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei unwichtig. Lediglich die Sozialbeiträge werden abgezogen, mit Ausnahme des Krankenversicherungsbeitrags, den übernimmt die Krankenkasse“. Auch weiterhin gilt ein Höchstbetrag (2015: maximal 96,25 Euro täglich).

Das Kinderpflegekrankengeld bemisst sich damit nicht mehr wie bisher nach den Bezügen vor der Freistellung, sondern nach dem Arbeitsentgelt, das während der Freistellung ausfällt. Arbeitgeber melden das ausgefallene Arbeitsentgelt nach dem Gehaltslauf im Folgemonat an die Krankenkasse. Die Berechnung und Auszahlung des Kinderpflegekrankengelds erfolgt im Monat nach der Freistellung.

Neu ist auch, dass das Kinderpflegekrankengeld ausschließlich für Kalendertage gezahlt wird, unabhängig davon ob der Arbeitgeber für den Verdienst Arbeits- oder Kalendertage zu Grunde legt.

Hintergrundinformation : Kinderpflegekrankengeld
Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich krankenversicherte Eltern bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Es wird gezahlt, wenn berufstätige Eltern nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihr krankes Kind pflegen. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder, zahlt die Krankenkasse für maximal 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende.

Die Höchstanspruchsdauer gilt nicht bei schwerstkranken Kindern mit begrenzter Lebenserwartung. Hier erfolgt die Berechnung und Höhe des Krankengeldes weiterhin analog der Berechnung von Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit.

IKK classic: Qualität bleibt oberstes Ziel
Keine Abstriche bei Extra-Leistungen Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt

Für die IKK classic hat die Sicherung der medizinischen Versorgungsqualität unter Bedingungen des demografischen Wandels oberste Priorität. Das stellte der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Zusammenkunft in Nürnberg fest. Damit reagiert die Selbstverwaltung der größten IKK auf die jüngsten Prognosen des GKV-Schätzerkreises und auf die aktuellen Gesetzesregelungen zum Kassenwettbewerb.

„Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden die Ausgaben der Krankenversicherung in den kommenden Jahren stärker prägen, als viele denken“, erklärt Ulrich Hannemann, Vorsitzender des
Verwaltungsrates. „Ein Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen, über den manche Akteure derzeit noch spekulieren, wäre auf diese ernste Herausforderung keine seriöse Antwort.“

Als finanziell solide aufgestelltes Unternehmen wird die IKK classic nach Hannemanns Worten im Jahr 2015 zwar einen Zusatzbeitragssatz unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung erheben, ihren Kunden also auch einen finanziellen Vorteil bieten.

Klaren Vorrang gegenüber temporären Effekten habe aber die langfristige Sicherung der guten medizinischen Versorgung der Versicherten. „Alle unsere Extra-Leistungen wie Osteopathie werden wir daher im kommenden Jahr ohne Abstriche beibehalten“, so Hannemann.

Dies gelte auch für die mit jeweils bis zu 300 Euro pro Kopf dotierten Zahlungen, die Versicherte jährlich im Rahmen des Gesundheitskontos und des Bonussystems beanspruchen können. Diese Vorteile erfreuen sich gerade in den ostdeutschen Kernregionen der Kasse stetigen Zuspruchs: rund jeder dritte Versicherte der IKK classic in Sachsen und Thüringen nimmt am Bonusprogramm der Kasse teil.

„Unser Ziel im Wettbewerb muss es sein, die Qualität der Versorgung zu sichern und auszubauen. Die Entwicklung innovativer Betreuungswege, die Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven, etwa durch den Einsatz von EHealth-Systemen, und der Abbau überflüssiger Bürokratie stehen dabei an vorderster Stelle“, erklärt Gerd Ludwig, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.

Trotz Krankheit den Urlaub genießen


Krankenversicherungsschutz chronisch Kranker auf Auslandsreisen

Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet, ist möglicherweise auch im Urlaub auf medizinische Behandlungen angewiesen. Menschen mit chronischen Erkrankungen, zum Beispiel insulinpflichtige Diabetiker, Dialysepatienten oder Asthmatiker, sollten sich deshalb vor Auslandsreisen besonders um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Darauf macht die IKK classic aufmerksam.

Die private Reisekrankenversicherung kommt im Regelfall nur für die Kosten bei akuten, unerwartet auftretenden Erkrankungen auf. Sie tragen keine Kosten für vorhersehbare Behandlungen im Ausland, die im Zusammenhang mit vor Reiseantritt bekannten, chronischen Erkrankungen stehen. Absehbare medizinische Leistungen im Reiseland müssen deshalb vor Antritt des Urlaubs mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Behandlungskosten in Höhe der Kassensätze in Deutschland für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr – auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU.

Um einen lückenlosen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz im Ausland zu erhalten, weisen Betroffene ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt nach, dass sie sich aufgrund der Vorerkrankung nicht oder nur unzureichend privat versichern können. Als Nachweis dient ein Schreiben, in dem das angefragte private Versicherungsunternehmen bestätigt, dass es ausländische Behandlungskosten für die betreffende chronische Erkrankung nicht übernimmt. Sind die Voraussetzungen nach Prüfung des Sachverhaltes erfüllt, erhalten die Versicherten von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Diese ist jedoch immer auf die Höhe der Kosten begrenzt, wie sie in Deutschland entstanden wären.

Eine private Reisekrankenversicherung ist dennoch auch für chronisch Kranke sinnvoll, um medizinische Notfälle im Ausland abzusichern, die nicht auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind. Auch die Kosten eines in diesem Zusammenhang notwendigen Krankenrücktransports, der von Kassen nicht übernommen wird, kann so abgesichert werden.

Die IKK classic berät zum Krankenversicherungsschutz in Vorbereitung der geplanten Reise in allen Geschäftsstellen oder über die IKK-Servicehotline 0800 455 1111.

Persönliche Pflegeberatung vor Ort
Pflegeberater der IKK classic begleiten Betroffene und deren Angehörige

Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich und unerwartet ein. Vor allem die Angehörigen haben dann viele Fragen und befinden sich in einer völlig neuen Situation. Was ist jetzt sofort zu tun? Welche Behördengänge fallen an? Welche ambulanten Pflege-Anbieter gibt es in der Region? Wer übernimmt welche Kosten? Die IKK classic bietet in Dresden und Pirna eine professionelle Pflegeberatung an. Romy Laschinsky berät die pflegebedürftigen Versicherten der IKK classic und deren Angehörige. Auf Wunsch kommt die IKK-Pflegeberaterin auch zum Ratsuchenden nach Hause.

Romy Laschinsky ist eng mit den verschiedenen Sozialleistungsträgern und anderen Institutionen vernetzt, und kann sofort die entsprechenden Anträge aufnehmen. Sie organisiert unter anderem eine notwendige Kurzzeitpflege und beantwortet auch die Fragen zum Wohnumfeld und zu erforderlichen Hilfsmitteln – ganz individuell und auf die persönliche Situation zugeschnitten. „Viele möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben und erst einmal dort gepflegt werden. Die Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen und ich suchen gemeinsam nach einem Pflegearrangement, mit dem alle Beteiligten leben können“, so Romy Laschinsky. Die Pflegeberaterin begleitet die Betroffenen so lange wie nötig und steht auch später zur Seite, wenn die Pflegesituation gegebenenfalls neu bewertet werden muss.

Romy Laschinsky ist unter der Rufnummer 0341 4822-8819 oder per Mail an [email protected] zu erreichen. Eine vorherige Terminabsprache ist sinnvoll und vermeidet unnötige Wartezeiten. Beratungstermine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Mehr unter: www.ikk-classic.de/pflegeberatung .

Krankenversicherung auf Kreuzfahrten

Reiseroute und Flagge des Schiffes beachten

Kreuzfahrten werden immer beliebter. Laut Deutschem ReiseVerband gingen 2013 mit 1,69 Millionen Urlaubern mehr Passagiere auf große Fahrt als je zuvor. Besonders beliebt: das Mittelmeer. Wie bei anderen Urlaubsreisen ins Ausland, ist auch bei Kreuzfahrten die richtige Absicherung im Krankheitsfall wichtig. Vor Reiseantritt sollten sich Versicherte mit Blick auf die Reiseroute und die Flagge, unter der das Schiff fährt, von ihrer Krankenkasse beraten lassen, da auf einige Besonderheiten geachtet werden muss. Darauf weist die IKK classic hin.

Medizinische Behandlung an Bord
Die Behandlung durch den Schiffsarzt ist grundsätzlich direkt an Bord zu bezahlen (bar oder über Bordkarte und damit in der Regel über ecbzw. Kreditkarte). Der Anspruch und die Höhe einer Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der Flagge, unter der das Kreuzfahrtschiff fährt. Handelt es sich um einen Staat der Europäischen Gemeinschaft (EG), in der die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) gültig ist oder um einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, prüft die Krankenkasse, in welchem Umfang eine Kostenerstattung möglich ist. „Reisende sollten auch beachten, dass der Bordarzt eine Privatrechnung ausstellt, die den von gesetzlichen Kassen erstattungsfähigen Betrag in der Regel übersteigt“, so Frieder W. Hofmann von der IKK classic. Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll.

Fährt das Schiff unter der Flagge eines Staates, der nicht zur EG gehört und mit dem kein Abkommen besteht, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Eine private Auslandskrankenversicherung ist unbedingt erforderlich.

Bei schweren Erkrankungen kann eine Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus notwendig werden. Dies ist bei Kreuzfahrten mit hohem Aufwand verbunden. Ein Transport ist in der Regel nur mit einem Hubschrauber oder nach einem außerplanmäßigen Zwischenstopp im nächstgelegenen Hafen möglich. Ist eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus an Land notwendig oder passiert während eines Landganges ein Notfall, gelten die jeweiligen Regelungen des Landes, in dem die medizinische Versorgung erfolgt. Ist die EHIC gültig oder besteht mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen, gelten die jeweiligen Kostenerstattungsregelungen. Besteht kein Abkommen mit diesem Land erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten.

Private Auslandskrankenversicherung ratsam
In der Regel deckt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die vollen Behandlungskosten im Ausland oder auf Kreuzfahrtschiffen ab. Krankenrücktransportkosten werden in der Regel nicht übernommen. „Der Abschluss einer zusätzlichen private Auslandskrankenversicherung ist deshalb für eine Kreuzfahrt – auch, wenn das Schiff unter deutscher Flagge unterwegs ist – ratsam“, so Hofmann. „Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass der Krankenrücktransport auch in „medizinisch sinnvollen“ Fällen und nicht nur in „medizinisch notwendigen“ Fällen übernommen wird.“

In jedem Fall der medizinischen Behandlung an Bord des Schiffes oder an Land sollten Versicherte eine möglichst detaillierte Rechnung verlangen, die alle Einzelleistungen separat auflistet. Nur so können Erstattungsansprüche sowohl gegenüber der gesetzlichen Versicherung als auch gegenüber der privaten Auslandsversicherung, geltend gemacht werden, rät die IKK classic.

IKK classic veröffentlicht Online-Planer für die Pflege zu Hause

Service-Portal informiert Ratsuchende zu Leistungen und Kosten

Die IKK classic bietet ab sofort einen neuen Service: Ein Online-Planer hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen, die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes gezielt zu planen. Unter www.ikkclassic.de/pflegeplaner können Ratsuchende sich unabhängig und verständlich darüber informieren, welche Unterstützungsleistungen sie zum Beispiel bei der Körperpflege oder im Haushalt in Anspruch nehmen können.

Zudem können sie ermitteln, welche Kosten voraussichtlich auf sie zukommen. Das Ergebnis ist ein individueller Pflege- und Kostenplan. Dieser kann als Grundlage für Gespräche mit Pflegediensten und Pflegeberatern genutzt werden.

Der Online-Planer basiert auf der „Weissen Liste“, einem gemeinsamen Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Das Bundesverbraucherministerium hat die Entwicklung des Pflegeplaners unterstützt und gefördert. Die Innungskrankenkassen waren ein weiterer Entwicklungspartner.

Die „Weisse Liste“ ist seit 2008 unter www.weisse-liste.de online zugänglich. Das nicht-kommerzielle Portal unterstützt Patienten, Pflegebedürftige und Angehörige außerdem bei der Suche nach einem Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim.

Mehr Informationen zur IKK classic unter www.ikk-classic.de .

IKK classic: Jeder dritte Versicherte forderte Bonusheft an
Bonushefte können noch bis 31. März 2014 eingereicht werden

Das Bonusprogramm der IKK classic erfreute sich in 2013 großer Beliebtheit. Die sächsischen IKK-Versicherten zeigten sich dabei besonders aktiv. Allein im Freistaat wurden über 281.000 Bonushefte für Kinder und Erwachsene ausgegeben – so viel wie in keinem anderen Bundesland. Werden alle Hefte eingereicht, entspricht das einer Teilnehmerquote von über einen Drittel aller Versicherten der IKK classic in Sachsen. Deutschlandweit sammelten rund 702.000 Versicherte für Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse oder weitere sportliche Aktivitäten Bonuspunkte.

„Bonushefte können noch bis zum 31. März 2014 in allen Geschäftsstellen der IKK classic abgegeben oder eingeschickt werden. Dabei ist es wichtig, dass alle einmaligen Gesundheitsaktivitäten wie Vorsorgeuntersuchungen in 2013 absolviert wurden und Gesundheitskurse im Vorjahr zumindest begonnen haben“, informiert Frieder W. Hofmann, Regionalgeschäftsführer der IKK classic in Pirna.

„Allein die Messung des Body-Mass-Index kann noch bis Ende März 2014 erfolgen“. Neben den bewährten bonusfähigen Leistungen wie
Vorsorgeuntersuchungen, regelmäßige sportliche Betätigung im Verein, im Fitnessstudio oder in Kursen erweitert die IKK classic ihr Bonusprogramm um neue Maßnahmen. Ab sofort werden auch eine Blutspende und ein Leistungsabzeichen weiterer Sportverbände belohnt. „Auf diese Weise möchten wir der Attraktivität unseres Bonusprogramms Rechnung tragen und die Versicherten bei ihren Gesundheitsaktivitäten noch mehr unterstützen“, so Frieder W. Hofmann weiter.

Die IKK classic ist mit 734.000 Versicherten die zweitgrößte Krankenkasse in Sachsen. Bundesweit versichert sie insgesamt rund 3,6 Millionen Menschen.

Informationen zur IKK classic können unter www.ikk-classic.de nachgelesen werden.

Verbesserte Versorgung: Hausarztmodell der IKK classic in Sachsen gestartet

Die rund 734.000 Versicherten der IKK classic in Sachsen erhalten künftig auf Wunsch eine verbesserte Betreuung durch den Hausarzt. Das sieht ein Vertrag zwischen der IKK classic und dem Hausärzteverband vor, der am 1. Januar 2014 gestartet ist. In Sachsen gibt es insgesamt etwa 2.500 Hausärzte, die an dem neuen Versorgungsmodell teilnehmen können.

„Von der hausarztzentrierten Versorgung profitieren alle Versicherten der IKK classic, die im Krankheitsfall immer zuerst einen an diesem Versorgungsmodell teilnehmenden Hausarzt aufsuchen“, erläutert Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen. Der Hausarzt koordiniert die erforderliche Behandlung einschließlich einer eventuell
notwendigen fachärztlichen Betreuung und sorgt für eine schnelle und unbürokratische Vermittlung zum Facharzt. Als „Lotse durch das Gesundheitswesen“ begleitet er die einzelnen Therapieschritte und die Medikation patientennah mit ausführlichen Informationen. Bei Teilnahmebeginn erhebt der Hausarzt zudem den Gesundheitsstatus des Patienten und stellt fest, ob chronische Krankheiten oder ein erhöhter Präventionsbedarf vorliegen.

Weitere Vorteile für Teilnehmer sind exklusive Früh- und Abendterminsprechstunden (ab 7 und bis 20 Uhr sowie am Samstag) und verkürzte Wartezeiten bei vereinbarten Arztbesuchen (maximal 30 Minuten).

Wer bei der IKK classic versichert ist und profitieren möchte kann sich ab sofort bei teilnehmenden Hausärzten einschreiben. Weitere Informationen erhalten Versicherte der IKK classic unter der kostenlosen Hotline 0800 455 1111.

IKK CLASSIC ERWEITERT LEISTUNGEN AB 2014

Die IKK classic plant für ihre rund 3,6 Millionen Versicherten ab Januar 2014 einen deutlichen Ausbau ihrer Leistungen. Allein in Sachsen profitieren von den Leistungserweiterungen 740.000 Versicherte der Krankenkasse. Für die Finanzierung oder Bezuschussung gesundheitsfördernder Aktivitäten und bestimmter medizinische Leistungen stehen 2014 jedem Versicherten statt bisher 200 Euro jährlich insgesamt 300 Euro zu Verfügung.

Der Betrag kann für Gesundheitskurse und unter anderem auch für osteopathische Behandlungen, homöopathische Arzneien, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft oder Zahnvorsorge genutzt werden.

Ebenso beschlossen wurde eine erweiterte Kostenübernahme der Rufbereitschaft bei freiberuflichen Hebammen während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Auch die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung soll erweitert werden. Sind beide Ehepartner bei der IKK classic versichert, werden dann 100 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten übernommen. Bisher sind es nur 50 Prozent.

Außerdem umfasst das umfangreiche Bonussystem der IKK classic ab kommendem Jahr noch mehr bonusfähige Maßnahmen.

„Die geplanten, neuen Mehrleistungen bekräftigen unseren Anspruch als Familienkasse durch Angebote mit nachweislichem Nutzen“, so VORNAME NAME, Regionalgeschäftsführer/in der IKK classic in ORT. „Vorsorge und Prävention sind die zentralen Bausteine unserer Strategie."

Die mit den geplanten Leistungserweiterungen verbundenen Satzungsänderungen liegen derzeit dem Bundesversicherungsamt zur Prüfung vor und sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

IKK classic: Wo Größe zu Nähe wird

Die IKK classic ist das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Zwei von drei IKK-Versicherten werden bei der IKK classic betreut. Bundesweit versichern wir rund 3,6 Millionen Menschen.

Mit dem Handwerk und der mittelständischen Wirtschaft verbinden die IKK classic gemeinsame Wurzeln und eine in Jahrzehnten gewachsene Partnerschaft. Wir kennen die Ansprüche der handwerklich Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber aus erster Hand, denn diese wirken aktiv in unseren Entscheidungsgremien mit. Im betrieblichen Gesundheitsmanagement sind wir deshalb der kompetente Partner für Unternehmen aller Gewerke. Damit tragen wir zur Wertschöpfung und zur Zukunftssicherung im Handwerk bei.

Die IKK classic bekennt sich zu mittelständischen Werten. Dazu zählen für uns wirtschaftliche Solidität ebenso wie Regionalität und Kundennähe. Wir verfügen über ein starkes finanzielles Fundament und bieten neben exzellenten Leistungen mit über fünfhundert Geschäfts- und Servicestellen bewusst mehr persönliche Nähe als andere. Rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen diesen Anspruch. Nicht nur im Krankheitsfall, sondern bei allen Fragen rund um die Gesundheit - nah am Kunden, direkt vor Ort bei den Menschen in der Region.

Besondere Schwerpunkte setzten wir bei Gesundheitsleistungen für die Familie und beim partnerschaftlichen Umgang mit Leistungserbringern wie Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern. Von dieser Haltung profitieren unsere kleinen wie großen Versicherten. Denn sie erleben eine kundennahe, zugewandte Versorgung auf hohem Niveau.


Veröffentlicht für:

IKK Classic - Regionaldirektion Pirna
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Tel.: 03501 56068003
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