Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Kultusministerium fördert Heimatpflege und Laienmusik
Antragsfrist für die Förderung: 1. März 2013
Das Sächsische Kultusministerium fördert Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik, die eine über den lokalen Rahmen hinaus reichende Bedeutung und Ausstrahlung haben. „Heimatpflege ist wichtig. Sie formt den Charakter einer Region und prägt das Land. Sie erzeugt Zusammenhalt und vermittelt einen das warme Gefühl der Zugehörigkeit. Deswegen unterstützen wir Menschen, die die Traditionen pflegen und erforschen. Ihre Arbeit ist weder museal, noch verstaubt, im Gegenteil, sie ist ein Motor für die zukünftige Entwicklung Sachsens. |
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Denn nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart besser verstehen und Zukunft gestalten", erläutert Kultusministerin Brunhild Kurth das Anliegen der Förderung.
Projekte zur Regional- und Industriegeschichte, zu Bräuchen und Mundart, zu traditionellem Handwerk oder anderen Formen der Volkskultur können ebenso gefördert werden wie solche von Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen, die sich der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen. Gefördert werden können Projekte in der Regel mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzureichen sind die entsprechenden Anträge bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz. Die Einreichungsfrist endet in diesem Jahr am 1. März 2013. Die entsprechende Förderrichtlinie ist auch im Internet verfügbar:
www.sachsen-macht-schule.de/heimatpflege