Die Pflegereform macht es pflegenden Angehörigen leichter, eine Auszeit zu nehmen
Wird von pflegebedürftigen Versicherten Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, stellen die Pflegekassen jährlich jeweils 1.550 Euro für bis zu vier Wochen zur Verfügung. Zusätzlich erhalten die Pflegebedürftigen in dieser Zeit künftig auch die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Das ist neu. Von dieser finanziellen Unterstützung kann die Pflege des Pflegebedürftigen während der Auszeit sichergestellt werden. Die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen kann entweder in einer stationären Pflegeeinrichtung, durch einen ambulanten Pflegedienst oder zu Hause erfolgen.
Ist die Pflege in der Wohnung oder einer teilstationären Einrichtung bei Abwesenheit der Pflegeperson nicht sichergestellt, besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen. Für AOK-Versicherte werden die entsprechenden Zahlungen automatisch umgestellt. Für weitere Informationen kann man sich an jede AOK-Filiale oder unser kostenfreies Servicetelefon unter 0800 247 1001 wenden.