AGB der intersyst gmbh für die Schaltung von Werbebannern im Internetportal www.dein-landkreis.de / lkssoe.de / onkel-sax.de

§ 1Vorbemerkungen, Begriffe
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Werbeverträge zur Schaltung von Werbemitteln im Internetportal der intersyst gmbh unter der Domain www.dein-landkreis.de , www.lkssoe.de. Für die Werbeverträge gelten ausschließlich diese AGB sowie die Preisliste, die beide integraler Bestandteil jedes Werbevertrages sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. AGB des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten finden keine Anwendung, sofern sie diesen AGB widersprechen.
(2)Vertragsgegenstand ist die Schaltung von Werbemitteln auf den Internetseiten der intersyst gmbh
(3)Werbemittel sind
a.Grafiken und/oder Texte, die bei beim Anklicken die Verbindung zur Webseite des Werbekunden herstellen
und
b.Grafiken und/oder Texte, die in Informationen integriert sind, die an Dritte verteilt werden oder die Online abgerufen werden können
(4)Vertragspartner sind
a.der Betreiber des Internetportals www.dein-landkreis.de, www.lkssoe.de:
intersyst gmbh, Heidestraße 21, 01127 Dresden
Geschäftsführung: Jana Pulwer-Simmat
Amtsgericht Dresden HRB 31621
e-Mail: [email protected]
Steuer-Identifikation: DE 228 840 596
(kurz: der Betreiber)
und
b.der jeweilige Werbekunde als Auftraggeber (kurz: der Auftraggeber)

§ 2Vertragsschluss
Ein Werbevertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag erteilt und der Betreiber 1) den Auftrag schriftlich oder mittels E-Mail bestätigt hat oder 2) die Werbung, wie in dem Auftrag vorgesehen, einschaltet.

§ 3Leistungsumfang, Pflichten des Betreibers
(1)Der Leistungsumfang wird in dem jeweiligen Auftrag bestimmt.
(2)Für die Platzierung des Werbemittels sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben des Betreibers maßgeblich, es sei denn, es wurde zwischen dem Betreiber und dem Auftraggeber etwas anders schriftlich vereinbart.
(3)Werbemittel, die nach Einschätzung des Betreibers nicht als Werbemittel erkennbar sind, werden durch den Hinweis Werbung oder Anzeige gekennzeichnet.

§ 4Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber ist für die Anlieferung fehlerfreier und geeigneter elektronischer Vorlagen auf Datenträgern wie CD oder Diskette sowie mittels E-Mail bis spätestens 6 Tage vor vereinbartem Schaltungsbeginn verantwortlich.
(2)Der Auftraggeber wird eine verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar halten.
(3)Der Auftraggeber wird den Betreiber unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt.
(4)Stellt der Auftraggeber Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies dem Betreiber unverzüglich mitteilen.
(5)Der Auftraggeber erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, die dem Betreiber aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers durch diesen entstehen.

§ 5Prüfung des Werbebanners durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber wird das Werbebanner nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Darstellung und der Platzierung untersuchen, und eventuelle Fehler dem Betreiber innerhalb von 3 Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbebanner als akzeptiert.

§ 6Gewährleistung
(1)Bleibt die Leistung des Betreibers während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Auftraggeber zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
(2)Der Auftraggeber hat keine Gewährleistungsansprüche bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, die dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entspricht, oder Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegt, oder unvollständigen und/oder nicht aktuellen bzw. nicht aktualisierten Angeboten von Proxy-Servern von Providern und Online-Diensten.

§ 7Haftung
(1)Der Betreiber haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2)Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Betreiber bzw. durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Betreibers herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Betreiber unbeschränkt.
(3)Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Betreibers vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet dieser begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zu einem Betrag in Höhe des nach dem jeweiligen Werbevertrag zu zahlenden Entgelts.
(4)Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf einen Betrag in Höhe des nach dem jeweiligen Werbevertrag zu zahlenden Entgelts. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5)Der Betreiber haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 8Unmöglichkeit
(1)Der Betreiber wird von seinen vertraglichen Pflichten frei, wenn die Erfüllung wegen Umständen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Ersatz des Preises für noch nicht geschaltete Werbemittel. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht darüber hinaus nicht.

§ 9Verantwortlichkeit des Auftraggebers für Inhalte
(1)Der Auftraggeber ist für die Inhalte der von ihm in Auftrag gegebenen Werbung und der dafür zur Verfügung gestellten Werbemittel, allein verantwortlich. Eine generelle Kontrolle der Inhalte durch den Betreiber findet nicht statt. Insbesondere überprüft der Betreiber die Inhalte nicht daraufhin, ob sie berechtigt erworben wurden. Der Auftraggeber versichert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner sowie die verlinkte Zielseite weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen.
(2) Der Betreiber behält sich vor, Werbeverträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Regelungen verstößt oder deren Veröffentlichung mit den Grundsätzen des Betreibers der intersyst gmbh bzw. des Internetportals www.dein-landkreis.de unvereinbar sind.
(3)Der Auftraggeber stellt den Betreiber von sämtlichen Kosten und Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Verletzungen gemäß Absatz 1 frei und verpflichtet sich, dem Betreiber alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.

§ 10Preise
Für den jeweiligen Werbevertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste, die Bestandteil des Werbevertrages ist.
Preisänderungen für bereits vereinbarte Verträge sind nur wirksam, wenn sie von dem Betreiber mindestens einen Monat vor der vereinbarten Schaltung des Werbemittels angekündigt werden. Der Auftraggeber kann binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt die Preiserhöhung als genehmigt. Hierauf wird der Auftraggeber mit der Ankündigung nach Satz 2 hingewiesen.

§ 11Zahlung / Kündigung
(1)Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig.
(2)Der Betreiber ist berechtigt, Zahlungen auf ältere Forderungen anzurechnen. Wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, ist der Betreiber berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(3)Der Betreiber ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtauftrages auszusetzen.
(4)Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Betreiber auch während der Laufzeit eines Vertrages die Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Gesamtbetrages und von der Bezahlung offen stehender Forderungen abhängig zu machen.
(5)Die mit dem Betreiber geschlossenen Verträge unterliegen einer vereinbarten Mindestlaufzeit (ab Vertragsbeginn). Diese Mindestlaufzeit verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn diese nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Ausnahme bildet der Stellenmarkt bei dem Stellenanzeigen zwei Tage vor Ablauf eines 4 Wochenzyklus gekündigt werden können.

§ 12Schlussbestimmungen
(1)Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, Bundesrepublik Deutschland. Diese Klausel gilt für Nichtkaufleute nur, wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
(2)Auf die Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(3)Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten und sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen über die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff BGB ergibt.

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