Landkreis Bautzen
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Landrat: Michael Harig

Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Kultusministerium zahlt Startgeld für neue Schülerzeitungen


Schüler, die an ihrer Schule eine Zeitung machen wollen oder in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe erstellt haben, können eine finanzielle Starthilfe bis zu 250 Euro dafür erhalten. Das Sächsische Kultusministerium übernimmt einmalig Rechnungen beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Das Geld kann auch für Online-Schülerzeitungen beantragt werden.

Kultusministerin Brunhild Kurth

„Wir möchten die Schüler ermuntern, eine Zeitung ins Leben zu rufen und unterstützen sie dabei mit einer Anschubfinanzierung. Denn trotz sozialer Netzwerke sind Schülerzeitungen – egal ob gedruckt oder als Online-Ausgabe – ein wichtiges Informationsmedium“, so Kultusministerin Brunhild Kurth. Sie verwies darauf, dass in Schülerzeitungen Themen behandelt werden, die ausschließlich Schüler interessieren, zudem würden sie einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Debattenkultur an der Schule leisten. Die Jungredakteure lernen nicht nur das journalistische Handwerk, sondern auch, Positionen zu beziehen und zu vertreten. Anträge für die Starthilfe können ab sofort bis spätestens 14. März gestellt werden.

Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
  • es muss die erste Ausgabe bzw. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2013/2014 erschienen sein.

Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" einzureichen. Vertreter des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht. Nach der Bewertung durch die Jury erhalten die Antragsteller/innen einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis zu dieser Höhe können sie dann Originalrechnungen für entstandene Kosten einreichen.
Falls die Zeitung nicht erscheint, muss die Starthilfe zurückgezahlt werden. Schulen, die in den vergangenen vier Jahren (seit 2010) bereits eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt. Schulen, die eine Starthilfe erhalten, werden gebeten, sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb des laufenden Schuljahres zu beteiligen.

Der Antrag auf Starthilfe ist als PDF-Datei auf dem Bildungsserver abrufbar ( www.bildung.sachsen.de/starthilfe ). Postanschrift für den Antrag: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 32, Postfach 100910, 01079 Dresden.

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