Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Was lange währt, zahlt sich in barer Münze aus

überregional 30.06.2015


Verbraucherzentrale Sachsen hilft Kreditnehmern, unberechtigte Forderungen zu erkennen und abzuwehren

Verbraucher, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlen, bekommen von Banken und Sparkassen Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung gestellt. Dies ist ein Entgelt, welches Kreditinstituten den Schaden ersetzen soll, der ihnen durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung über die Vertragslaufzeit entsteht. Das ist sowohl für Ratenkredite als auch für Hypothekendarlehen grundsätzlich zulässig.

Es gibt aber - insbesondere bei Baudarlehen - immer wieder Streit über die Höhe des von den Kreditinstituten geforderten Betrages.
Mitunter verlangen die Geldhäuser von den Kreditnehmern einen zu hohen Preis. Eine rechnerische Überprüfung bei der Verbraucherzentrale Sachsen ist aus Verbrauchersicht ein erster Schritt, um überhöhte Forderungen abzuwehren. Im Weiteren können Betroffene auch in der direkten Auseinandersetzung mit der Bank Unterstützung erhalten, die sich oft auszahlt.

So musste jüngst eine niedersächsische Sparkasse einlenken, die die vertraglich vereinbarten Sondertilgungen in ihrer Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt hatte. Das Ergebnis für den Verbraucher, der sich ratsuchend an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt hatte: Er muss 3600 € weniger zahlen.

Ein anderer Fall bedurfte mehr Geduld, ehe es zu einer verbraucherfreundlichen Lösung kam. Im November 2013 ließ ein Zwickauer die verlangte Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung für zwei Darlehen bei der Verbraucherzentrale Sachsen rechnerisch überprüfen. Er wollte die Darlehen vorzeitig zurückzahlen und sollte dafür rund 11.500 Euro Schadenersatz und 500 Euro Berechnungsentgelt zahlen. Dieser hohe Betrag war für ihn fragwürdig. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ergab, dass die Berechnung der Bausparkasse falsch war, was jedoch lange bestritten wurde. Zudem wurde seitens der Verbraucherschützer im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bemerkt. Dadurch verbesserte sich die Rechtsposition des Verbrauchers erheblich. Nach mehr als einem Jahr Schriftwechsel zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Unternehmen sowie der Einschaltung der Kundenbeschwerdestelle der Privaten Bausparkassen, wurde durch die Bausparkasse ein akzeptabler Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Verbraucher erhält nun 6.000 Euro zurück.

Bei Fragen zu Raten- und Hypothekenkrediten steht die Verbraucherzentrale Sachsen Ratsuchenden gern zur Seite. Sie können einen Beratungstermin unter Tel. 0341-6962929 (Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr) oder in Ihrer örtlichen Beratungsstelle vereinbaren.


Veröffentlicht für:

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Brühl 34-38
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Tel.: 0341 696290
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