An diesem Vermittlungswochenende möchten die Mitarbeiter insbesondere Tiere vorstellen, denen der Weg in ein neues Zuhause seit sehr langer Zeit bisher leider verwehrt blieb, weil sie dem sächsischen Gefahrhunderecht unterliegen. Teilweise waren die Vorbesitzer nicht in der Lage, sie zu gut sozialisierten Hunden zu erziehen oder sie besaßen nicht die notwendige Zuverlässigkeit für das Halten eines solchen Tieres.
Um einen solchen Hund halten zu dürfen, muss ein Erlaubnisverfahren beim Ordnungsamt durchlaufen werden. Der Halter muss seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, volljährig sein, über eine geprüfte ausbruchsichere Unterbringung für den Hund verfügen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Generell gibt es zwei verschiedene Einstufungen:
Zum einen die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuften Hunde – hier kann mittels Wesenstest die Gefährlichkeit widerlegt werden -
und zum anderen die im Einzelfall wegen Beißvorkommnissen als gefährlich eingestuften Hunde, deren Status „gefährlich“ nach derzeitiger Rechtslage auch nicht beendet werden kann. Diese Hunde sind immer mit Beißkorb und Leine zu führen.
Es werden dringend erfahrene Tierfreunde gesucht, die sich trotz der aufgezeigten Hindernisse dieser Herausforderung stellen möchten. Die Tierheimmitarbeiter und das Ordnungsamt beraten Interessenten gern. Jeder tierliebe Bürger kann sich auch bereits online unter
www.dresden.de/tierheim
einen ersten Überblick über einige der Tiere verschaffen, die auf einen neuen Besitzer warten.