Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Eine ganz schön lange Leitung!

überregional 11.11.2015


Kabelanbieter Tele Columbus stellt sich nach zweifelhaften Kündigungen stur

Einige Kunden des Berliner Kabelanbieters Tele Columbus AG mussten sich in den letzten Monaten ein wahrhaft dickes Fell wachsen lassen. Der Breitbandversorger hatte im April dieses Jahres versucht, seinen Kunden ohne Beachtung der Vertragslaufzeit einen neuen Vertrag mit höheren Kosten unterzuschieben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte damals empfohlen, die unwirksame Vertragsänderung nicht hinzunehmen und höhere Forderungen nicht zu bezahlen. „Wer dieser Empfehlung gefolgt war, musste seither echte Standhaftigkeit beweisen, wie betroffene Tele Columbus-Kunden uns inzwischen berichtet haben“, informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sie erhielten mehrfach Zahlungserinnerungen und Mahnungen sowie Drohungen des Anbieters, die Sache ans Inkasso zu übergeben. Auch erste Kündigungen der Verträge und somit der Breitbandversorgung hat der Anbieter ausgesprochen. „Wir raten betroffenen Tele Columbus-Kunden, auch weiterhin die strittigen Forderungen an Tele Columbus nicht zu begleichen. Wenn das Unternehmen sich im Recht wähnt, muss es seine Forderung nach Vertragsänderung gerichtlich durchsetzen. Das hat es bis jetzt nicht getan“, so Henschler.

Dabei scheint Tele Columbus durchaus Erfahrung zu haben mit dem zweifelhaften Versuch, seinen Kunden höhere Preise unterzujubeln. Denn bereits im Jahre 2008 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen auf eine Preiserhöhungen des Anbieters mitten in der Vertragslaufzeit hingewiesen und Tele Columbus-Kunden ebenfalls geraten, nicht zu zahlen.

Jedoch ist Tele Columbus nur ein Beispiel für nicht wenige Anbieter, die versuchen, unzulässige Forderungen gegenüber ihren Kunden auf intransparente Art und Weise geltend zu machen. „Der Versuch, bestehenden Kunden mit einer fehlenden oder nicht nachvollziehbaren Begründungen Verträge mit höheren Kosten unterzuschieben, ist uns aus unserer Beratungspraxis hinlänglich bekannt“, so Henschler abschließend. Verbraucher, die von solchen oder anderen unzulässigen Vorgehensweisen der Unternehmen betroffen sind, können sich nicht nur bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen, sondern verbraucherunfreundliche Anbieter auch noch bis Ende des Jahres für den Negativpreis Prellbock 2015 nominieren.


Veröffentlicht für:

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