Dresden

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Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Neue Förderrichtlinie zur Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter für Senioren


Dresden
Am 27. September ist die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter für Senioren in Kraft getreten.

Aufgrund der vielen positiven Erfahrungen mit dem ESF-geförderten Programm der Alltagsbegleiter hat sich das Sächsische Sozialministerium dafür eingesetzt, dass auch Frauen und Männer im Ruhestand sich als Alltagsbegleiter engagieren können.

Eine vom Sozialministerium durchgeführte Evaluation der bisherigen Alltagsbegleiter-Projekte hat ergeben, dass die bislang von der Förderung ausgeschlossene Gruppe der Ruheständler hochengagiert und einsatzbereit ist. Dieses bisher ungenutzte Engagement findet nun Berücksichtigung und erhält finanzielle Unterstützung.

»Mit der neuen Richtlinie können jetzt auch Ruheständler, die sich um betagte Menschen kümmern, die nicht pflegebedürftig sind, mit einer Aufwandsentschädigung unterstützt werden. Ziel der Richtlinie ist es, betagten Menschen im Alltag in der eigenen Häuslichkeit zu Seite zu stehen (z.B. durch Unterstützung bei Einkäufen, kleinen Hilfen im Haushalt, Begleitung beim Kirchgang). Damit soll sozialer Isolation vorgebeugt und der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit verlängert werden«, erklärte Sozialministerin Christine Clauß.

Gefördert werden dabei Vorhaben von Projektträgem, die fünf und mehr geeignete Personen, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden bzw. nicht berufstätig sind, keine Leistungen nach dem SGB II und SGB III empfangen und nicht arbeitssuchend gemeldet sind als Alltagsbegleiter engagieren und an zu Begleitende vermitteln.

Die Zuwendung wird für eine Projektdauer von 12 Monaten gewährt und sieht eine Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleiter von 80 Euro monatlich ergänzt um eine Verwaltungspauschale von 20 Euro für den Projektträger, die die Vermittlungskosten abdecken soll.
Die neue Koordinierungsstelle für die Projekte der Alltagsbegleitung für Senioren durch Ruheständler informiert und berät zu allen Fragen rund um die neue Förderrichtlinie, auch im Internet unter Alltagsbegleitung .

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter für Senioren sind auch auf der Homepage der SAB unter SAB Sachsen veröffentlicht.

Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2013 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.

Kontaktdaten




Medienservice der Sächsischen Staatskanzlei
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