Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden
Verdacht auf illegale Asbestbeseitigung in der Kita in Schönfeld-Weißig hat sich bestätigt – Umweltamt erlässt Beseitigungsanordnung
Nach einem Hinweis, dass unter der Bodenplatte der neuen Kindertagesstätte auf der Hauptstraße 4 in Schönfeld-Weißig Asbestzementplatten lagern sollen, hat das Umweltamt Probebohrungen beauftragt. Die Bohrungen führte ein akkreditiertes Untersuchungslabor am 30. August durch. |
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Das inzwischen vorliegende Analyseergebnis der Probebohrungen bestätigte den Verdacht auf eine illegale Beseitigung von Asbestzementplatten.
Asbestzementplatten stuft der Gesetzgeber als gefährlichen Abfall ein. Für gefährlichen Abfall definiert das Abfallrecht höhere Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung und deren Überwachung. Asbestzementplatten können nur auf dafür zugelassenen Deponien ordnungsgemäß beseitigt werden. Der Einbau von Asbestzementplatten im Fundamentbereich eines Gebäudes ist daher eine illegale Beseitigung.
Das Umweltamt beabsichtigt, gegenüber dem Grundstückseigentümer, der Hochland-Immobilien GbR, nach vorheriger Anhörung eine Anordnung zur Beseitigung der Asbestzementplatten zu erlassen. Zur Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz wird darüber hinaus die Staatsanwaltschaft Dresden über den Vorgang informiert.