Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Richtlinie »Ruheständler als Alltagsbegleiter für Senioren«
Der in den kommenden Jahrzehnten stark ansteigende Altenquotient wird Landkreise und Städte im Freistaat Sachsen vor große Herausforderungen stellen; dies hat das Gutachten von Bernd Raffelhüschen Alter, Rente, Grundsicherung aus dem Jahr 2011 und seine Aktualisierung aus dem Jahr 2013 uns deutlich vor Augen geführt, so Staatsministerin Christine Clauß. |
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Sie wies darauf hin, dass es - finanziert über den europäischen Sozialfonds ESF - eine Förderung von Alltagsbegleitern in Sachsen bereits gibt, die jedoch an bestimmte Vorgaben gebunden ist. So dürfen beispielsweise keine Ruheständler beschäftigt werden. Voraussetzung ist auch, dass Alltagsbegleiter nach dieser Richtlinie arbeitslos gemeldet sind. Hinzu kommt, dass diese Förderung nicht in den drei sächsischen Großstädten, sondern nur im ländlichen Raum ausgereicht werden kann.
Die Evaluierung der ESF- Förderung von Alltagsbegleitern ergab, so Staatsministerin Clauß, dass damit eine potentiell hoch engagierte und einsatzbereite Gruppe von Personen ausgeschlossen wird, als Alltagsbegleiter eingesetzt zu werden; zahlreiche Projektträger hatten dies bemängelt und angemahnt, hier Abhilfe zu schaffen. Es gilt daher angesichts des enorm ansteigenden Altenquotienten diese Lücke in der Förderung zu schließen und Ruheständlern die Möglichkeit zu geben, sich zu engagieren und eine finanzielle Anerkennung dafür zu erhalten.
Die Evaluierung erbrachte auch deutliche Hinweise darauf, dass Alltagsbegleiter nicht nur sehr gern angenommen werden, sondern machte auch deutlich, dass es eines gewissen Aufwandes bedarf, Alltagsbegleiter an diejenigen zu vermitteln, die eine solche Begleitung gern annehmen. Daher wurde die eigentliche Förderung der Alltagsbegleiter (80 Euro/32 h) ergänzt um eine Verwaltungspauschale, die diese Vermittlungskosten abdecken soll. Diese Verwaltungskostenpauschale können Träger z. B. Kirchgemeinden ebenso wie andere sozial engagierte Vereine, die die »Bedarfslandschaft« schon kennen aber auch Genossenschaften, Stiftungen etc. in Anspruch nehmen.
Mit der Landesförderung »Ruheständler als Alltagsbegleiter« wird Selbstständigkeit unterstützt und ein gewichtiger Beitrag dazu geleistet, dass Pflegebedarf später eintritt und ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit möglich ist. Dies ist eine der zentralen Wünsche betagter Menschen, die wir erfüllen wollen, so Staatsministerin Christine Clauß.