Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Kultusministerium vereinfacht Schulhausbau in Großstädten
Für die Kreisfreien Städte vereinfacht Sachsens Kultusministerium die Förderung von Bau und Sanierung von Schulen. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat heute das Kabinett beschlossen. „Steigende Schülerzahlen in den Großstädten und den dadurch bedingten erheblichen Investitionsstau gebieten ein einfacheres Förderverfahren“, begründete Kultusministerin Brunhild Kurth die Kabinettsentscheidung. |
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Ziel der Verwaltungsvorschrift sei es, die zur Verfügung stehenden Mittel für den Schulhausbau in Höhe von 80 Millionen Euro allein für die Kreisfreien Städte bis spätestens Ende 2014 zu binden und schnellstmöglich abfließen zu lassen, so die Ministerin. „Letztendlich kommt diese Maßnahme auch Eltern zugute, die händeringend für ihr Kind einen Platz an einer Schule suchen oder auch Schülern, die vorübergehend in Containern unterrichtet werden müssen“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth.
Nach dem vereinfachten Förderverfahren sind Nachweise für die Prüfung anderer Realisierungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Auch außer- und überplanmäßige Ausgaben sind zulässig. Bei Baumaßnahmen ab einer Förderhöhe von 1,5 Millionen Euro und bis zu fünf Millionen Euro ist lediglich eine einfache Plausibilitätsprüfung anstelle einer baufachlichen Stellungnahme erforderlich. Bis zu einer Förderhöhe von 1,5 Millionen Euro kann von einer Beteiligung der Bauverwaltung abgesehen werden. Für Vorhaben nach dieser Verwaltungsvorschrift ist zudem ein vorzeitiger und förderunschädlicher Maßnahmebeginn zugelassen. Die Sächsische Aufbaubank bleibt Bewilligungsstelle. Das vereinfachte Förderverfahren ist befristet für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Im Jahr 2013 steht für das Fachförderprogramm der Schulischen Infrastruktur ein Neubewilligungsvolumen von rund 110 Millionen Euro zur Verfügung und für 2014 rund 130 Millionen. Darüber hinaus sind für die Jahre 2015 und 2016 im so genannten Zukunftssicherungsfonds insgesamt 100 Millionen Euro für den Schulhausbau vorgesehen.